Segnen im Katechismus der Katholischen Kirche

1078. Segnen ist eine göttliche Handlung, die Leben schenkt und im Vater ihren Ursprung hat. Sein Segen [bene‑dictio, eu‑logia] ist zugleich Wort und Gabe. Auf den Menschen bezogen bedeutet das Wort „Segen“ Anbetung und Selbstübergabe an den Schöpfer in der Danksagung.

1079. Vom Anfang bis zum Ende der Zeiten ist das ganze Werk Gottes Segen. Vom liturgischen Gedicht der ersten Schöpfung bis zu den Lobgesängen im himmlischen Jerusalem verkünden die inspirierten Autoren den Heilsplan als eine unermeßliche göttliche Segnung.

1080. Von Anfang an segnet Gott die Lebewesen, insbesondere Mann und Frau. Der Bund mit Noach und allen lebenden Wesen erneuert diesen Fruchtbarkeitssegen trotz der Sünde des Menschen, durch die der Erdboden „verflucht“ ist. Von Abraham an durchdringt der göttliche Segen die auf den Tod zulaufende Geschichte der Menschen, um sie wieder zum Leben, zu ihrem Ursprung aufsteigen zu lassen. Durch den Glauben Abrahams, des „Vaters der Glaubenden“, der den Segen entgegennimmt, wird die Heilsgeschichte eingeleitet.

1081. Die göttlichen Segnungen zeigen sich in erstaunlichen, Rettung bringenden Ereignissen: in der Geburt Isaaks, dem Auszug aus Ägypten (Pascha und Exodus), der Übergabe des verheißenen Landes, der Erwählung Davids, der Gegenwart Gottes im Tempel, im läuternden Exil und in der Rückkehr eines „kleinen Restes“. Das Gesetz, die Propheten und die Psalmen, die die Liturgie des auserwählten Volkes durchweben, erinnern an die göttlichen Segnungen und antworten darauf in Lobpreis und Danksagung.

1082. In der Liturgie der Kirche wird der Segen Gottes vollkommen geoffenbart und mitgeteilt: Der Vater wird als Ursprung und Ziel allen Segens der Schöpfung und des Heiles anerkannt und angebetet; in seinem fleischgewordenen, für uns gestorbenen und auferstandenen Wort überhäuft er uns mit seinen Segnungen und durch das Wort legt er uns die Gabe aller Gaben, den Heiligen Geist, ins Herz.

1669. Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften: Jeder Getaufte ist dazu berufen, ein „Segen“ zu sein [Vgl. Gen 12,2] und zu segnen [Vgl. Lk 6,28; Röm 12,14: 1 Petr 3,9]. Daher können Laien gewissen Segnungen vorstehen [Vgl. SC 79; CIC, can, 1168]. Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt (Bischöfen, Priestern und Diakonen) [Vgl. Ben 16; 18] vorbehalten.